Seit dem 10.09.2009 müssen alle Berufskraftfahrer zum Steuern von LKWs und seit dem 10.09.2008 für alle Berufskraftfahrer zum Steuern von Bussen, den Bestimmungen der Qualifizierung der Berufskraftfahrer entsprechen, gemäß den Vorschriften der Richtlinie 2003/56/EG, die in das belgische Recht eingegliedert wurde durch den K.E. vom 04.05.2007.
Damit der Fahrer seine Qualifikation als Berufskraftfahrer beibehalten kann, muss er innerhalb von 5 Jahren insgesamt 35 Weiterbildungsstunden in 5 Modulen zu je 7 Stunden absolvieren.
Die PGmbH FahrerSchulungsZentrumOstbelgien (FSZO) ist eine vom belgischen Verkehrsministerium anerkannte Ausbildungsstätte, deren ebenfalls anerkannten Mitarbeiter diese Kurse erteilen dürfen.
FSZO hat sich zur Aufgabe gemacht diese Weiterbildung auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzubieten und zwar sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache.